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In
dieser Seite gebe ich Informationen zu Briefkästen
und Briefkasten-Normen im europäischen
Ausland - vorerst in der Schweiz und
in Österreich.
Zu
Briefkästen in der Schweiz Zu Briefkästen
in Österreich
Briefkästen in der
Schweiz
In der Schweiz
weichen
die gesetzlichen Vorschriften teilweise
von den europäischen Briefkastennorm-Empfehlungen
ab. Die Schweiz-Standards richten sich nicht
nach der europäischen EN 13724. In
der Schweiz werden die Vorschriften zu den
Hausbriefkästen und Briefkastenanlagen
durch das Eidgenössische Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) definiert.
Der Kundendienst
der schweizerischen Post hat eine Broschüre
mit dem Titel: "Der Hausbriefkasten
- Gut geplant ist gut bedient. Standorte
und Abmessungen." herausgegeben,
um alle Bau- und Hausherren über die
wichtigsten Definitionen hinreichend zu
informieren. In dieser Broschüre werden
die wichtigsten Hinweise zu den Standorten
und Maßen von Briefkästen klar
und übersichtlich vorgegeben. Hier der Link zur Broschüre
...
Anlässlich
eines Besuchs in der Schweiz habe ich mir
die verschiedenen schweizerischen Briefkästen
angesehen und auch einige Bilder von älteren
und neueren Briefkästen gemacht.
Die schweizerischen
Briefkästen weichen sehr von den deutschen
Briefkästen ab. Das ist zum großen
Teil historisch bedingt. Denn früher
wurde die bestellte Milch vom Milchmann
in einem größeren Zusatzfach
des Briefkastens deponiert. Diese Tradition
der Zweiteilung aller Briefkästen hat
sich bis heute erhalten. Darum besteht in
der Schweiz auch heute noch jeder Briefkasten
aus einem kleineren verschließbaren
Brieffach und einem in der Regel größeren
unverschlossenen Zusatzfach - dem "Milchkasten".
Dieser Milchkasten wird heute im offiziellen
Sprachgebrauch als Ablagefach bezeichnet
und zum Deponieren kleinerer Gegenstände
bei Abwesenheit des Mieters genutzt. Auch
die Postdienste hinterlasssen darin kleinere
Pakete bei Abwesenheit des Mieters.
Die schweizerischen
Briefkästen beanspruchen durch die
Zweiteilung in Briefkasten und Ablagefach
zweieinhalb mal soviel Platz als die normalen
Briefkästen in Deutschland - was insbesondere
bei Mehrfamilienhäusern und Hochhäusern
zu einem erheblichen Platzmehrbedarf führt.
In Deutschland
geizen dagegen viele Vermieter bei Neuinstallationen
schon mit dem Volumen der Nur-Briefkästen.
Es wäre wohl hilfreich für Vermieter,
hier konkret auf diese Relationen aufmerksam
gemacht zu werden. Darauf könnten auch
die Briefkastenhersteller in ihren Katalogen
besonders hinweisen! Aber die deutschen
Briefkastenfirmen scheinen sich offenbar
nicht hinreichend dieser relativierenden
Tatsachen bewußt zu sein.
Für mich
ist auch unverständlich, warum deutsche
Briefkastenfirmen immer noch die extrem
volumenverminderten, 45° schrägen
Briefkästen ohne Anpassung der vertikalen
Fronthöhe (ohne Beachtung der durch
Parallelverschiebung verminderten Kastenhöhe
im Stapelbereich) herstellen und anbieten.
Hier hat sich in den letzten Jahren wenig
verändert. Nur die Firma JU-Metallwaren
hat die Fronthöhe ihrer 45° schrägen
Kästen von 100 mm auf 125 mm geändert
- nötig wäre eine Erhöhung
von 100 auf 145 mm, um das Volumen waagerechter
Kästen mit 100 mm Fronthöhe zu
erreichen. Nebenbei gesagt: Darum sind entgegen
der Empfehlung der Briefkastenhersteller
waagerechte Briefkästen auch für
Türseitenteile geeigneter als schräge.
Denn in schmalen Türseitenteilen mit
oft nur einer möglichen Reihe von Briefkästen
steht nur 1 Meter vertikaler Platz zwischen
70 mm und 170 mm über dem Boden zur
Installation zur Verfügung (z.B. in
vielen älteren Mehrfamileinhäusern).
In der Schweiz
werden regelhaft nur liegende oder querliegende
(waagerechte) Briefkästen mit einer
minimalen Einwurfschlitzbreite von 250 mm
und einer Einwurfschlitzhöhe von 25
mm hergestellt und installiert.
Weil bei stehenden
(vertikalen) Briefkästen die Gefahr besteht
, dass Briefpostsendungen zwischen Zeitungen
oder Reklamesendungen geraten - und deshalb
vom Empfänger nicht beachtet werden,
erachtet die schweizerische Post stehende
Briefkästen (mit Ablagefach) nur dann
als geeignet, wenn aus baulichen Gründen
keine liegenden oder quer liegenden Briefkästen
montiert werden können oder ein Gebäude
unter Denkmalschutz steht und dieser keine
Veränderungen zulässt.
In Deutschland
sind dagegen vielerorts noch sehr viele
senkrechte Briefkästen mit viel zu
kleinen Innenmaßen installiert. Ich
meine: Wir Deutschen können uns von
den Schweizer Briefkästen eine ganz
große Scheibe abschneiden. Die Ersteller
der neuen EN 13724 sollten dies auch tun.
Ich meine: Wenn schon kein Extra-Ablagefach,
dann wenigstens angepasste DIN- bzw. EN-Normvorgaben
für hinreichend praxisgerechte Briefkästen
für Briefe und Zeitungen in einem Fach.
Neue Briefkästen (Hausbrieffachanlagen)
in Österreich
In Österreich als
EU-Land gilt nun auch die EU-Briefkastennorm
EN 13724. Doch während in Deutschland
die Normumstellung von der nationalen auf
die europäische Briefkastennorm in
der Praxis kaum bemerkt wurde, weil die
Bestimmungen der bis Mai 2003 gültigen
alten DIN 32617 nur gering von der neuen
DIN EN 13724 abwichen und darum auch kaum
alte gegen neue Briefkästen ausgetauscht
werden mussten, kam es in Österreich
im Rahmen der gesetzlich geforderten Umstellung
auf die neuen EU-konformen "Brieffachanlagen"
zu vielen Irritationen und Auseinandersetzungen
durch das scharfe Aufeinanderprallen ganz
unterschiedlicher Interessen und Interessengruppen.
Nun
möchte ich mich nicht in die inneren
Angelegenheiten der Östereicher in
der Post- und Briefkastenfrage direkt einmischen,
sondern lediglich die Problematik der Umstellung
so objektiv und zutreffend - wie es mir
möglich ist - darstellen. Diese Website
soll vom Charakter her eine unparteiische,
länderübergreifende Plattform
zur Verbesserung postalischer Dienstleistungen
über optimierte Hausbriefkästen
(Brieffachanlagen) sein.
Einer von vielen
Streitpunkten der Umstellung war und ist
natürlich die Kostenfrage - das heißt,
wer die fast durchgehend neu zu installierenden
Brieffachanlagen bezahlen muss. Denn bisher
waren landesweit fast alle Brieffachanlagen
(vor allem in innerstädtischen Bereichen)
Eigentum der Österreichischen Post.
Die Österreichische Post besaß
das absolute Postmonopol. Nur die Briefträger
der Österreichischen Post hatten Zentralschlüssel
für die einzelnen Postfächer im
Innenbereich der Häuser. Die bisherigen
Postfächer verfügten nicht über
die bei uns in Deutschland seit langem gewohnten
individuellen Einwurfschlitze für Zeitungen,
Zeitschriften und Kataloge, durch die im
Prinzip jedermann etwas einwerfen kann.
Das war bisher (im Regelfall) in Österreich
nicht möglich - vor allem in Stadtbereichen.
So waren die Östereicher in gewisser
Weise betreffs Vertraulichkeit und Zugriffsschutz
gegenüber anderen Ländern im Vorteil
und es ist schon verständlich, dass
viele österreichische Bürger diese
Vorteile nicht gern aufgeben. Zumal es ganz
objektiv betrachtet wirklich sehr schwer
ist, mit den neuen EU-konformen Briefkästen
und Brieffachanlagen alle von verschiedenen
Seiten (zurecht!) gestellten Forderungen
sinnvoll unter einen Hut zu bringen. Die
35 mm hohen Einwurfschlitze sind objektiv
betrachtet wirklich schwer mit Zugriffsicherheit und
Vertraulichkeit vereinbar. Diese Tatsache
ist für jedermann leicht nachvollziehbar
und wird täglich millionenfach bestätigt.
Auch das regelmäßige Verstopfen
und Überquellen der neuen Standardbriefkästen
ist für viele - auch für die Briefträger
- ein Dauerärgernis. Es geht also bei
weitem nicht nur um das Bezahlproblem. Eine
solche Einschätzung kann nicht richtig
sein, denn sie greift viel zu kurz - sie
ignoriert die Hauptproblematik.
Im
Rahmen der von EU-Gremien in Brüssel
beschlossenen stufenweisen Liberalisierung
der Postdienste wurde logischerweise auch
die Neuinstallation von Briefkästen
mit individuellen Einwurfschlitzen notwendig,
die außerdem noch für alle neuen
privaten Postdienste frei zugänglich
sein müssen. Es sei denn, die Briefträger
aller neuen privaten Postdienste erhalten
ebenfalls Zentralschlüssel zum Öffnen
der Haupttüren der Brieffachanlagen
der Österreichischen Post. Diese Forderung
wurde vielerorts laut - obwohl sich die
Fordernden sicher darüber im klaren
sind, dass diese Lösung nicht immer
und überall ideal sein kann. Die Installation
und freie Zugänglichkeit der Posteinwürfe
außerhalb der Häuser ist trotz
einiger zwangsweiser Handicaps dieser Variante
im Prinzip schon richtig angedacht. Sie
lässt sich aber schon aus reinen Platzgründen,
aber auch aus ästhetischen Gründen
nicht überall sinnvoll verwirklichen.
Aber das wissen die Verantwortlichen des
Ministeriums sicher auch. Ich denke, dass
sich die Verantwortlichen aufgrund der objektiven
Schwierigkeiten auch in einer ziemlichen
Klemme befinden. Ihr
"vorschnelles Vorprechen" hat
zu massiven Verärgerungen bei den Betroffenen
geführt.
Nun
könnt ihr euch sicher vorstellen, zu
welchem "Aufruhr" es im Zusammenhang
mit dieser mehr oder weniger "zwangsweise"
verordneten Umstellung gekommen ist. Das
ist dem Internet zu entnehmen. Der Streit
wurde bis zum Verfassungsgerichtshof getragen.
Und dieser entschied in einem Grundsatzurteil
vom 25. April 2006 erst einmal zugunsten
der Antragsteller. Damit wurde der Termin
der endgültigen Umstellung auf die
neuen EU-Briefkästen erst einmal gekippt.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatten aber schon
viele Hausbesitzer und Gemeindeverwaltungen
auf eigene Kosten die neuen EU-konformen
Brieffachanlagen installiert. Denn mit einer
Novelle zum Postgesetz wurden 2005 die Verwaltungsstrafbestimmungen
verschärft, um die neuen Regelungen
durchzusetzen. Wer entgegen dem Postgesetz
keine Brieffachanlage errichtet oder nicht
dafür sorgt, dass eine bestehende Hausbrieffachanlage
den Anforderungen des Postgesetzes entspricht,
hätte danach eine Verwaltungsübertretung
begangen und hätte mit einer Geldsstrafe
bis zu 30.000 € bestraft werden können.
Wer nicht umrüstet, hätte außerdem
mit Anzeigen – insbesondere von den privaten
Postdienstleistern - zu rechnen gehabt.
Die privaten Dienstleister hätten zivilrechtlich
überdies noch die Möglichkeit
gehabt, Schadenersatzforderung gegen säumige
Gebäudeeigentümer geltend zu machen.
Auch einige Briefkasten-Hersteller und -Händler
haben zwecks Umsatzforcierung auf mögliche
Strafen bei Nichtumstellung verwiesen -
was aus ihrer Sicht legitim war. Aber -
wie oben dargestellt, wurde der Termin der
Umstellungen erst einmal durch die Erkenntnis
des Verfassungsgerichts gekippt.
Damit
ist natürlich das Gesamproblem nicht
gelöst und die Notwendigkeit von Umstellungen
nicht für alle Zeit aufgehoben. Es
wurde nur der "übereilten"
Umstellung ein Riegel vorgeschoben und damit
verfassungsrechtlich auf die begründeten
Widerstände breiter Bevölkerungsgruppen
gegen die teils unüberlegten Vorgehensweisen
Der "Macher" reagiert.
Auf
der Website des Österreichischen Bundesministeriums
für Verkehr, Innovation und Technologie
(BMVIT) wurde nach dem Grundsatzurteil vom
25. April 2006 ein Statement der Bundeswettbewerbsbehörde
(BWB) veröffentlicht. Quelle:
http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/post/information/Brieffachanlagen/index.html http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/post/information/downloads/vfgh_erkenntnis.pdf
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Hier eine unkommentierte
Kopie der Stellungnahme aus
obiger Quelle:
Betrifft:
Hausbrieffachanlagen; Erkenntnis
des VfGH
Zum Erkenntnis
des Verfassungsgerichtshofs
(VfGH) vom 25. April 2006 hat
die Bundeswettbewerbsbehörde
(BWB) folgende Stellungnahme
veröffentlicht:
„Aufhebung
§ 14 Abs 1 erster Satz
und Abs 5 PostG durch den VfGH
aus Sicht der BWB
Der VfGH hat mit
Erkenntnis vom 25.4.2006 §
14 Abs 1 erster Satz und Abs
5 PostG als verfassungswidrig
aufgehoben. Damit ist die Verpflichtung
der Hauseigentümer weggefallen,
Hausbrieffachanlagen (HBFA),
die den im PostG und der Brieffachanlagenverordnung
festgeschriebenen Kriterien
nicht entsprechen, bis 1.7.2006
durch diesen Vorgaben entsprechende
zu ersetzen.
Da die Berichterstattung
verschiedenster Medien zu diesem
Thema über weite Strecken
kaum zutreffend gestaltet wurde,
soll festgehalten werden:
• Der VfGH befaßte
sich im angesprochenen Erkenntnis
ausschließlich mit der
Frage, ob der Gesetzgeber Hauseigentümer
verpflichten durfte, auf eigene
Kosten HBFA zu errichten bzw
bestehende HBFA durch den neuen
Vorschriften entsprechende auszutauschen.
• Der VfGH befaßte
sich hingegen nicht mit der
Frage, ob die neuen (nämlich
§ 14 PostG und der Brieffachanlagenverordnung
entsprechenden) HBFA selbst
verfassungswidrig sind oder
deren Errichtung „unnötig“
war.
• Strittig war
einzig und allein die Frage,
von wem die in Aussicht genommene
Adaptierung der HBFA finanziert
werden soll.
• Diese Fragestellung
war bereits im Vorfeld der Erlassung
der nunmehr aufgehobenen Bestimmungen
von BWB, BMVIT, BMWA und den
beteiligten Verkehrskreisen
erörtert worden. Für
eine damals im Raum stehende
Alternative zur Verpflichtung
der Hauseigentümer konnte
jedoch leider kein Konsens erzielt
werden.
• Beim Zugang
alternativer Postdiensteanbieter
zu HBFA geht es keineswegs bloß
um die Zustellung von Werbematerial.
Aufgrund der fortschreitenden
Liberalisierung der Postmärkte
können alternative Postdiensteanbieter
(unterhalb bestimmter Gewichtsgrenzen
noch nicht aktuell, jedoch in
naher Zukunft) auch adressierte
Briefsendungen (zB Kreditkarten,
Stromrechnung, …) zustellen.
• Funktionierender
Wettbewerb liegt - unbestritten
- im öffentlichen Interesse.
Und auch die diesbezüglichen
europarechtlichen Richtlinienvorgaben
stehen außer Diskussion.
Fraglich - auch unter verfassungsrechtlichen
Gesichtspunkten - war nur, wer
die Kosten der funktionierenden
Wettbewerb ermöglichenden
HBFA zu tragen hat.“
Die Oberste Postbehörde
schließt sich dieser Stellungnahme
vollinhaltlich an.
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Mein Kommentar zum Thema "Umstellungen
auf EU-konforme Brieffachanlagen":
Nachdem der österreichische
VfGH mit Erkenntnis vom 25.4.2006 den §
14 Abs 1 erster Satz und Abs 5 PostG als
verfassungswidrig aufgehoben hat, bekamen
die Gegner der neuen HBFA (Hausbrieffachanlagen)
nach Önorm EN 13724 wieder Oberwasser
und vor allem seitens vieler Gemeindeverwaltungen
wurden weitere Initiativen gegen den Zwang
zur Installation der neuen HBFA gestartet.
Teilweise kam es auch zu größeren
Unterschriftensammlungen.
Hier ein Link
zu einer Unterschriftensammlung mit vielen
detailierten Begründungen gegen neue
HBFA: http://www.glbtirol.info/script/eintragen/index.php
Und hier ein Link zu einem
weiteren Sach-Dokument im Internet: http://www.parlament.gv.at/PG/DE/BR/J-BR/J-BR_02401/fname_062824.pdf
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Ich
wünsche von dieser Website
aus allen Österreichern
Erfolge bei der optimalen Lösung
dieses schwierigen Umstellungsproblems
und hoffe, dass ich mit dieser
offenen und kritischen Website
meinen bescheidenen Beitrag
leisten kann!
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